Im Rahmen des Leitbildprozesses hat das Presbyterium 1999 folgenden Leitsatz beschlossen:
| In der Gemeinschaft unserer Kirchengemeinde leben wir sichtbar den Glauben an Jesus Christus. Wir wollen Gottes Wort als Zeugen Jesu Christi für andere und mit anderen betend leben – in der Hoffnung, Menschen zum Glauben zu führen. |
Um aus diesem Leitbild bzw. Leitsatz konkrete Handlungsziele abzuleiten hat das Presbyterium 2005 eine Gemeindekonzeption beschlossen. Eine Konzeption ist eine Zusammenstellung der Ziele und daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung eines strategisch zu planenden Vorhabens. Daher "lebt" jede Konzeption, davon dass mit ihr uns an ihr regelmäßig weitergearbeitet wird. Diese Weiterarbeit bzw. Überprüfung ist uns nicht gelungen. Einzig die Punkte 1.), 2.) und 11.) wurden im März 2022 überarbeitet. Daher hat das Dokument unten eher einen "historischen" als einen praktischen Charakter. Vieles ist umgesetzt worden, anderes hat sich erledigt.
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Die Evangelische Kirchengemeinde Rosbach ist eine missionarische Kirchengemeinde (Matthäus 28, 18-20). Die Bibel als Wort Gottes und die persönliche Beziehung zu unserem Herrn Jesus Christus stehen im Zentrum. Dadurch ist auch unsere Gemeindearbeit gebunden an die Zielsetzung durch Gott, wie er sich uns in der Heiligen Schrift und in Jesus Christus offenbart. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Menschen zu einem Leben mit Gott einzuladen und sie darin zu begleiten. Dabei hat die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für uns einen besonders hohen Stellenwert. Als Gemeinde Jesu möchten wir die Gemeinschaft mit Gott und untereinander leben (Apostelgeschichte 2, 42). Für die Zukunft der Gemeinde verpflichtet sich das Presbyterium, die folgenden Punkte eingehend zu beraten und für die Umsetzung der Ergebnisse Sorge zu tragen: 1.) Die Kirchengemeinde besitzt zwei Seelsorgebezirke, die zusammen von den Pfarrpersonen und dem Diakon im Rahmen des Gemeinsamen Pastoralen Amtes gabenorientiert begleitet werden. 2.) Dem erste Pfarrbezirk zugeordnet sind die Orte: Altwindeck, Dattenfeld, Dreisel, Gierzhagen, Helpenstell, Hönrath, Hoppengarten, Kaltbachmühle, Löh, Mauel, Maueler-Mühle, Mittel, Ommeroth, Rossel, Roth bei Dattenfeld, Schladern, Schöneck, Stein, Übersetzig, Wilberhofen, Wilhelmshöhe, Distelshausen, Hau, Kohlberg, Perseifen, Öttershagen, Langenberg, Rosbach (nur: Kleehahn, Roth, Lindenpütz). Der zweite Bezirk umfasst die Orte Imhausen, Au, Halscheid, Bellingen, Opperzau, Hurst, Obernau, Rosbach (außer: Kleehahn, Roth, Lindenpütz), Eulenbruch, Eich, Wiedenhof, Geilhausen. Beide Bezirke haben in etwa die gleiche Anzahl an Gemeindegliedern. 3.) Erstellung einer Konzeption für die Jugendarbeit, deren Durchführung an den Jugendstrukturausschuss delegiert wurde. Bei der konzeptionellen Arbeit soll die neueinzustellende hauptamtliche Kraft für die Jugendarbeit in die Überlegungen eingebunden werden. 4.) Im Zusammenhang einer Neukonzipierung der Jugendarbeit, soll auch die Konfirmandenarbeit überdacht werden. Hierbei liegt die verantwortliche Planung und Durchführung bei den Pfarrern. Konfirmandenarbeit ist Bestandteil des Dienstes der hauptamtlichen Jugendmitarbeiterin/ des hauptamtlichen Jugendmitarbeiters. 5.) Arbeit mit Kindern: Stärkung und Unterstützung der z. Zt. erfolgreichen Arbeit und der zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiterin. 6.) Die Unterstützung und Förderung der Hauskreise und ihrer Arbeit als integrierten und integrierenden Bestandteil der Gemeindearbeit. 7.) Erprobung folgender Evangelisationsformen: 8.) Konzentration auf 4 Predigtstätten, an denen regelmäßig Sonntagsgottesdienste gehalten werden. 9.) Berufung, Schulung und Begleitung von 3-6 Gemeindemitgliedern, um sie zu befähigen Gottesdienste halten zu können. 10.) Die stärkere missionarische Durchdringung folgender bestehender Arbeiten: 11.) Die Kirchengemeinde praktiziert den Gedanken der Gabengemeinschaft aller hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen. Sie versteht unter dem „allgemeinen Priestertum“ die Gemeinschaft aller Christen und somit die Kirchengemeinde als eine Gemeinschaft, die vom Heiligen Geist bewegt das Evangelium in ihre Zeit auszulegen versucht und an alle Menschen in Wort und Tat weitergeben darf. Die erste Überprüfung und mögliche Neuorientierung bezüglich der erfolgten Zielvereinbarung muss spätestens nach drei Jahren durchgeführt werden. Windeck-Rosbach, 27. Oktober 2005 / 14. März 2022 |