Gemeindekonzeption

Gemeindekonzeption der Evangelischen Kirchengemeinde Rosbach

Im Rahmen des Leitbildprozesses hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Rosbach 1999 den unten aufgeführten Leitsatz beschlossen. Mit diesem wurde eine Perspektive bis zum Jahr 2007 eröffnet. Die Punkte 1.), 2.) und 11.) wurden im März 2022 überarbeitet.

„In der Gemeinschaft unserer Kirchengemeinde leben wir sichtbar den Glauben an Jesus Christus.
Wir wollen Gottes Wort als Zeugen Jesu Christi für andere und mit anderen betend leben – in der Hoffnung, Menschen zum Glauben zu führen.“

Diesem Leitsatz weiß sich die Evangelische Kirchengemeinde Rosbach verpflichtet. Das Presbyterium beschließt in seiner Sitzung am 27.10.2005 nach Anhörung der Gemeindeversammlung vom 23.10.2005 die Gemeindekonzeption mit folgendem Wortlaut:

"Die Evangelische Kirchengemeinde Rosbach ist eine missionarische Kirchengemeinde (Matthäus 28, 18-20). Die Bibel als Wort Gottes und die persönliche Beziehung zu unserem Herrn Jesus Christus stehen im Zentrum. Dadurch ist auch unsere Gemeindearbeit gebunden an die Zielsetzung durch Gott, wie er sich uns in der Heiligen Schrift und in Jesus Christus offenbart.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Menschen zu einem Leben mit Gott einzuladen und sie darin zu begleiten. Dabei hat die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen für uns einen besonders hohen Stellenwert.
Als Gemeinde Jesu möchten wir die Gemeinschaft mit Gott und untereinander leben (Apostelgeschichte 2, 42).

Für die Zukunft der Gemeinde verpflichtet sich das Presbyterium, die folgenden Punkte eingehend zu beraten und für die Umsetzung der Ergebnisse Sorge zu tragen:

1.) Die Kirchengemeinde besitzt zwei Seelsorgebezirke, die zusammen von den Pfarrpersonen und dem Diakon im Rahmen des Gemeinsamen Pastoralen Amtes gabenorientiert begleitet werden.

2.) Dem erste Pfarrbezirk zugeordnet sind die Orte: Altwindeck, Dattenfeld, Dreisel, Gierzhagen, Helpenstell, Hönrath, Hoppengarten, Kaltbachmühle, Löh, Mauel, Maueler-Mühle, Mittel, Ommeroth, Rossel, Roth bei Dattenfeld, Schladern, Schöneck, Stein, Übersetzig, Wilberhofen, Wilhelmshöhe, Distelshausen, Hau, Kohlberg, Perseifen, Öttershagen, Langenberg, Rosbach (nur: Kleehahn, Roth, Lindenpütz). Der zweite Bezirk umfasst die Orte Imhausen, Au, Halscheid, Bellingen, Opperzau, Hurst, Obernau, Rosbach (außer: Kleehahn, Roth, Lindenpütz), Eulenbruch, Eich, Wiedenhof, Geilhausen. Beide Bezirke haben in etwa die gleiche Anzahl an Gemeindegliedern.

3.) Erstellung einer Konzeption für die Jugendarbeit, deren Durchführung an den Jugendstrukturausschuss delegiert wurde. Bei der konzeptionellen Arbeit soll die neueinzustellende hauptamtliche Kraft für die Jugendarbeit in die Überlegungen eingebunden werden.

4.) Im Zusammenhang einer Neukonzipierung der Jugendarbeit, soll auch die Konfirmandenarbeit überdacht werden. Hierbei liegt die verantwortliche Planung und Durchführung bei den Pfarrern. Konfirmandenarbeit ist Bestandteil des Dienstes der hauptamtlichen Jugendmitarbeiterin/ des hauptamtlichen Jugendmitarbeiters.

5.) Arbeit mit Kindern: Stärkung und Unterstützung der z. Zt. erfolgreichen Arbeit und der zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiterin.

6.) Die Unterstützung und Förderung der Hauskreise und ihrer Arbeit als integrierten und integrierenden Bestandteil der Gemeindearbeit.

7.) Erprobung folgender Evangelisationsformen:
- Gottesdienste für Kirchendistanzierte/ besondere Gottesdienste
- Glaubenskurse und Anknüpfungsmöglichkeiten
- Missionarischer Besuchsdienst

8.) Konzentration auf 4 Predigtstätten, an denen regelmäßig Sonntagsgottesdienste gehalten werden.
- Bezirk 1: Ein wöchentlicher Sonntagsgottesdienst in Dattenfeld
- Bezirk 2: Ein wöchentlicher Sonntagsgottesdienst in Rosbach
- Bezirk 3: Sonntagsgottesdienste in Öttershagen und Halscheid im 14 tägigen Wechsel
An den übrigen Gottesdienststätten sollen die Sonntagsgottesdienste zu Wochengottesdiensten bzw. Wochenandachten abgeändert werden.
An den Festtagen können Sonderregelungen getroffen werden.

9.) Berufung, Schulung und Begleitung von 3-6 Gemeindemitgliedern, um sie zu befähigen Gottesdienste halten zu können.

10.) Die stärkere missionarische Durchdringung folgender bestehender Arbeiten:
- Frauenarbeit
- Seniorenarbeit
- Diakonie

11.) Die Kirchengemeinde praktiziert den Gedanken der Gabengemeinschaft aller hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigen. Sie versteht unter dem „allgemeinen Priestertum“ die Gemeinschaft aller Christen und somit die Kirchengemeinde als eine Gemeinschaft, die vom Heiligen Geist bewegt das Evangelium in ihre Zeit auszulegen versucht und an alle Menschen in Wort und Tat weitergeben darf.
Im Team der in den Bereichen Verkündigung, Seelsorge, Bildung, Diakonie oder Leitung hauptberuflich Mitarbeitenden wird dieses Verständnis durch das Gemeinsame Pastorale Amt realisiert und vorangebracht. So arbeiten Diakone, gemeindepädagogische Mitarbeitende und andere Mitarbeitende aus den genannten Bereichen in einer Gaben- und Dienstgemeinschaft und teilen sich mit ihren je eigenen Kompetenzen den gemeinsam aufgetragenen Zeugnisdienst.
Der hauptamtliche pastorale Dienst wird durch die Gemeindepfarrer (aktuell zwei ganze Stellen) und den Diakon (eine 75%-Stelle) im Rahmen des Gemeinsamen Pastoralen Amtes durchgeführt. Dem Team ist es wichtig, die Aufgaben entsprechend dem Priestertum aller Glaubenden und der gabenorientierten Zusammenarbeit der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrzunehmen. Die Funktionen und Aufgaben, die bislang allein dem Pfarramt vorbehalten waren, werden nun gleichberechtigt von Menschen unterschiedlicher Profession wahrgenommen. Die konkrete Ausgestaltung dieses Dienstes wird begleitet und beschlossen vom Presbyterium und dessen Ausschüssen (Personalausschuss) und Arbeitsgruppen (AG Pfarrdienst). Bewährt haben sich in diesem Bereich die regelmäßige Überprüfung der Dienstvereinbarungen und Dienstanweisungen sowie die jährlichen Mitarbeitendengespräche. Daran soll auch zukünftig festgehalten werden, auch wenn die Strukturen dem Gemeinsamen Pastoralen Amt anzupassen sind.
Die Pflege der Gemeinschaft zwischen Pfarrern, Diakon und Gemeindemitarbeiterin, die Förderung des geistlichen Lebens sowie Absprachen und Austausch über die Dienste geschieht in den regelmäßigen Dienstbesprechungen (alle 2 Wochen). Mindestens einmal im Quartal werden zu diesen Gesprächen alle Ordinierten eingeladen und gemeinsam der Predigtplan im Rahmen der vom Presbyterium festgelegten Gottesdienste abgesprochen. Durch die in den nächsten Jahren zu erwartenden Umbrüche im Pfarrdienst (Reduzierung der Pfarrstellen auf wahrscheinlich 1,5 Stellen; Zusammenarbeit im pastoralen Diensten mit der Kirchengemeinde Leuscheid), ermöglicht das Gemeinsame Pastorale Amt zudem eine flexible Gestaltung des pastoralen Dienstes in Zeiten des Umbruchs sowie flexible Vertretungsregelungen."

Die erste Überprüfung und mögliche Neuorientierung bezüglich der erfolgten Zielvereinbarung muss spätestens nach drei Jahren durchgeführt werden.

Windeck-Rosbach, 27. Oktober 2005 / 14. März 2022

Kontakt

Unser Gemeindebüro ist montags und freitags von 09:00 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.

Ev. Kirchengemeinde Rosbach
Kirchplatz 8, 51570 Windeck-Rosbach

Mo und Fr: 09:00 bis 12:30 Uhr
Do.: 15:00 bis 18:00 Uhr

02292 5791
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