Das anfängliche Vermögen der Stiftung beträgt entsprechend der Satzung 120.000 €. Es stammt aus verschiedenen unserer Kirchengemeinde zugewendeten Erbschaften und Vermächtnissen.
Das Stiftungsvermögen erhöht sich um die weiteren hierfür bestimmten Zuwendungen.
Das Stiftungsvermögen ist ungeschmälert zu erhalten. Lediglich dessen Zinserträge dürfen für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden.
Entsprechend dem Willen der Zuwendenden war das Stiftungsvermögen bei der Gründung wie folgt gegliedert:
60.000 € diakonische Arbeit
20.000 € Betreuung alter Menschen
10.000 € Arbeit unter Kindern
30.000 € allgemeines Stiftungsvermögen