„Empfangen – Danken – Teilen” ist der Name der Stiftung, die die Evangelische Kirchengemeinde Rosbach gegründet hat. Diese Stiftung dient der Förderung der kirchlichen und diakonischen Arbeit in der Gemeinde und ist eine alternative Geldquelle neben den sich ständig verändernden Kirchensteuereinnahmen.
Der Grundgedanke einer Stiftung besteht darin, dass Mittel in die Stiftung eingebracht und verzinslich angelegt werden. Diese Zinsen werden gemäß dem jeweiligen Bestimmungszweck verwendet. Der Bestand der Stiftungseinlage bleibt ungeschmälert erhalten. Es können aber jederzeit weitere Beträge hinzugestiftet werden.
Als Zweck unserer Stiftung gilt die Förderung des Gemeindelebens, die Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit, die Förderung der diakonischen Arbeit und die Ausstattung und Unterhaltung von Einrichtungen und Gebäuden der Kirchengemeinde. Die Stiftung ist dabei selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Sie darf ihre Mittel auch nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwenden.
Unser Staat fördert gemeinnützige und kirchliche Stiftungen durch hohe steuerliche Vergünstigungen, so dass viele Bürger hierin ein willkommenes Steuersparmodell sehen und gleichzeitig noch etwas für einen guten Zweck tun können.
Zustiftungen oder Einzahlungen in Stiftungsfonds sind weithin von Schenkungs- oder Erbschaftsteuer befreit. Auch einfache Spenden an eine Stiftung sind möglich, die nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt werden, sondern entsprechend ihrer Zweckbestimmung zeitnah verwendet werden. Auch diese werden in höherem Maße steuerlich berücksichtigt als andere Spenden für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke. Interessenten stehen wir gerne beratend zur Seite.
Die Bereitwilligkeit einiger Gemeindeglieder hat es ermöglicht, diese Stiftung zu gründen. Nun werden Gemeindeglieder und Interessenten eingeladen, sich durch Hinzustiften weiterer Mittel zu beteiligen oder auch diese Stiftung in Vermächtnissen oder Testamenten zu berücksichtigen. Sie leisten damit einen ganz wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Arbeit in unserer Kirchengemeinde. Die Zweckbestimmung Ihres Stiftungsanteiles können Sie im Rahmen unseres Stiftungszweckes selber festlegen.
Natürlich sind auch Einzelspenden in beliebiger Höhe willkommen, die direkt der Gemeindearbeit dienen aber von der steuerlichen Förderung profitieren. Bescheinigungen für das Finanzamt werden ausgestellt.